Seit dem 18.11.2023 wurde es ernst: Unternehmen, die in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 7,5 Gigawattstunden Energie verbraucht haben, sind nach dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMS/UMS) einzurichten. Klingt erstmal kompliziert, oder? Aber keine Sorge, wir klären das auf!
Die wichtigste Frage lautet: Wie hoch ist der Endenergieverbrauch deines Unternehmens? Denn der bestimmt, was du in den nächsten
Jahren tun musst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Die Berechnung ist eigentlich ganz einfach: Endenergieverbrauch = Σ EE (Strom + Erdgas + Kraftstoffe + usw.) - weitergeleitete Energie. Das heißt, du nimmst alles, was du an Energie verbrauchst, ziehst ab, was du eventuell an andere weitergibst, und voilà – da ist dein Wert.
Liegt der Wert bei über 7,5 Gigawattstunden? Dann musst du handeln: Ein EMS oder UMS ist Pflicht! Für Unternehmen, die zwischen 2,5 und 7,5 Gigawattstunden verbrauchen, sieht es anders aus. Hier geht es „nur“ um konkrete Pläne für wirtschaftliche Energieeinsparungen. Bleibst du unter 2,5 Gigawattstunden, bist du (noch) fein raus – aber auch das wird sich in den kommenden Jahren sicher verschärfen.
Warum ist das so wichtig? Ganz einfach: Je genauer du den Energieverbrauch kennst, desto schneller kannst du Maßnahmen ergreifen, die dir langfristig nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen. Zudem drohen bei Nicht-Einhaltung saftige Strafen – die BAFA führt Stichprobenkontrollen durch und die willst du sicher vermeiden!
Mach den ersten Schritt: Ermittle jetzt deinen Endenergieverbrauch und sei auf der sicheren Seite. Hast du Fragen oder brauchst Unterstützung? Melde dich bei mir und wir machen dein Unternehmen
energieeffizienter und zukunftssicher!
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