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AutorenbildRainer Stahl

Photovoltaik und Steuern: PV-Anlagen bis 30 kWp steuerfrei

Das Jahressteuergesetz 2022 macht es möglich! Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp sind künftig steuerfrei: Ab 1.1.2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Kauf und Installation; die Einkommensteuerbefreiung gilt sogar rückwirkend zum 1.1.2022.

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden für private Haushalte immer interessanter – sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Steuerlich betrachtet gab es bisher jedoch viele Stolpersteine. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber nun umfassende steuerliche Erleichterungen für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (Kilowatt Peak) beschlossen. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer.

Ab dem 1. Januar 2023 fällt für die Lieferung, den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp und des dazugehörigen Stromspeichers keine Mehrwertsteuer mehr an. Gesetzliche Basis dafür ist der neue Nullsteuersatz.

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Zudem gelten seit dem 30. Juli 2022

neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die 2023 in Betrieb gehen.

So viel als Überblick - Zu konkreten steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

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